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Vorwürfe nicht ausreichend belegt

TNG: Einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke und GmündCOM

Kieler Breitband-Anbieter erwirkt in Ellwangen einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Gmünd und GmündCOM: Den Vorwurf der unlauteren Haustür- geschäfte dürfen sie nicht wiederholen, bis sie das Gegenteil beweisen können.
Kieler Breitband-Anbieter erwirkt in Ellwangen einstweilige Verfügung gegen Stadtwerke Gmünd und GmündCOM: Den Vorwurf der unlauteren Haustür- geschäfte dürfen sie nicht wiederholen, bis sie das Gegenteil beweisen können.

Schwäbisch Gmünd. In einem Eilverfahren hat die TNG Stadtnetz GmbH aus Kiel eine einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke Schwäbisch Gmünd und deren Tochtergesellschaft GmündCOM erwirkt. Dem vorangegangen waren, wie der Kieler Anbieter am Donnerstag mitteilte, unlautere Behauptungen der Stadtwerke und ihrer Tochter. Dagegen wehre sich TNG und habe nun Recht bekommen.

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Mitte April hatten die Gmünder Stadtwerke pressewirksam erklärt, von TNG beauftragte Personen würden fälschlich behaupten, im Auftrag der Stadtwerke unterwegs zu sein und mit den Stadtwerken zusammenzuarbeiten. Bei Haustürgeschäften ließe TNG behaupten, eine Breitbandversorgung sei mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht mehr möglich. TNG würde in diesem falschen Kontext um die Unterschrift von Kunden werben.

„Derart unhaltbaren Vorwürfen ist TNG entgegengetreten.“

Bettina Büll

TNG Stadtnetz GmbH

Währenddessen hätten die Stadtwerke trotz Nachfrage keinen einzelnen Fall belegbar gemacht, in dem das so geschehen sei. „Derart unhaltbaren Vorwürfen ist TNG entgegengetreten“, erklärte Bettina Büll aus der Marketing-Abteilung von TNG. Auch gegenüber der Rems-Zeitung hatte das Kieler Breitband-Unternehmen die Vorwürfe kurz nach deren Bekanntwerden entschieden zurückgewiesen.

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Das Landgericht Ellwangen habe die beantragte einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke und die GmündCOM am 22. Mai in vollem Umfang erlassen. Die Antragsgegner haben demzufolge bis zum Beweis des Gegenteils solche wettbewerbswidrigen Behauptungen zu unterlassen.

Die Firma TNG stellte in diesem Zusammenhang klar, dass man jedem möglichen Fehlverhalten von Werbern nachgehe. Pauschale Verunglimpfungen, deren Wahrheitsgehalt man nicht überprüfen könne, würden allerdings nicht akzeptiert, auch nicht von den kommunalen Muttergesellschaften der Wettbewerber.

RZ

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