Besitz von Kinderpornografie: Junger Mann erhält Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht Schwäbisch Gmünd hat einen 23-Jährigen wegen Besitz von Kinderpornografie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Quelle: Wolfgang Schlupp-Hauck
Vor gut drei Jahren hatte der damals 20-jährige H. ein kinderpornografisches Bild unaufgefordert in einem Chat erhalten. Er löschte es nicht. Jetzt verurteilte ihn das Schwäbisch Gmünder Jugendgericht zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.